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14. July 2020

Komplementärmedizin und das Epidemiengesetz | Pandemieplan mit Erfahrungen zur Salutogenese


Motion Schweiz: Salutogenetische Aspekte bei der Prävention, Behandlung und Nachsorge von Epidemien/Pandemien fördern und Komplementärmedizin einbeziehen
 


Graf-Litscher Edith, Sozialdemokratische Fraktion, Sozialdemokratische Partei der Schweiz

Gestützt auf den Bundesverfassungsartikel 118a "Komplementärmedizin" und das Epidemiengesetz wird der Bundesrat beauftragt:
1. Mindestens eine Fachperson der Komplementärmedizin ist in die Clinical Care Task Force sowie in die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung EKP zu berufen.
2. Den Pandemieplan mit Erfahrungen zur Salutogenese und zur Stärkung der Resilienz aus der Komplementärmedizin zu ergänzen.
3. Einen spezifischen Auftrag für die Erforschung salutogenetischer, komplementärmedizinischer Ansätze zu erteilen und dafür die notwendigen Mittel zu sprechen. Dabei sind auch Ansätze der nicht-ärztlichen Alternativmedizin und Komplementärtherapie zu berücksichtigen.
4. Behandlungskonzepte der integrativen Medizin ambulant und stationär im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Forschungsprogramms "COVID-19" explizit einzubeziehen.

Begründung
Die Komplementärmedizin entspricht einem starken Bedürfnis der Bevölkerung. Generell wie auch bei Covid-19-Erkrankungen haben Patientinnen und Patienten ein verfassungsmässiges Anrecht, sich ambulant und stationär komplementärmedizinisch behandeln zu lassen.
In der Bewältigung der Pandemie durch das neue SARS-CoV-2 wurde das Augenmerk einseitig auf pathogenetische Aspekte gelegt. Genauso bedeutend ist die Erforschung der Gründe, warum gewisse Menschen gesund bleiben, bei einer Krankheit einen milden Verlauf aufweisen und mit Einschränkungen durch einen Lockdown besser umgehen können. Salutogenese versucht zu verstehen, welche Faktoren dazu beitragen.
Sozialwissenschaftliche Befragungen zeigen, dass viele Menschen ihre Resilienz mit komplementärmedizinischen Massnahmen unterstützen und damit gute Erfahrungen machen.
Bisher gibt es keine spezifische Behandlung für Infektionen mit dem neuen SARS-CoV-2. Behandlungsansätze einer integrativen Medizin (Vereinigung schulmedizinischer und komplementärmedizinischer Ansätze) erweitern die therapeutischen Möglichkeiten. Diese nicht in die Behandlungskonzepte einzubeziehen, verstösst gegen wissenschaftliche Grundsätze. Auch die verwendeten Medikamente gegen Malaria, HIV und Ebola wurden ohne Evidenz testweise eingesetzt.
Verschiedene Studien belegen eine Wirksamkeit der Komplementärmedizin bei Infektionskrankheiten. Diese Möglichkeiten sollen breiter erforscht werden. Aus salutogenetischer Sicht wäre auch der Umgang mit Fieber genauer zu untersuchen.
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